Archiv vom Juni 2008

Mehrheitsverhältnisse

Wenn Bauhandwerker am Gemeinschaftseigentum einer Wohungseigentümergemeinschaft arbeiten, also z.B. am Dach, an der Fassade oder an der Zentralheizung, sind die einzelnen Eigentümer häufig uneins über die Qualität dieser Bauleistungen. Während der eine zahlreiche Mängel findet, will der andere die Arbeiten ...



Rechtsprechung

Letzte Einträge

sortiert nach Monaten

Archiv