Die Anwälte
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Cornelius Knappmann-Korn
Bau- und Architektenrecht
Wenn Bauvorhaben geplant und realisiert werden, müssen die Beteiligten vieles beachten. So muss u.a. geprüft werden, ob das Bauvorhaben überhaupt genehmigungsfähig ist, also den konkret maßgeblichen Vorschriften des öffentliches Baurechts entspricht, bevor über weitere Investitionen entschieden wird. Die gegenseitigen Pflichten der am Vorhaben Beteiligten (Bauherr, Planer, ausführendes Bauunternehmen) sollten vertraglich festgelegt werden, bevor es über sie zum Streit kommt. Denn es zeigt sich immer wieder, dass man sich über ein zukünftiges, eventuelles Problem besser einigen kann als über ein bereits aufgetretenes. Wenn es dann doch zum Rechtsstreit unter den Beteiligten kommt, brauchen sie Berater und Vertreter, die nicht nur die speziellen Regelungen des Baurechtes kennen, sondern auch die jeweiligen wirtschaftlichen Situationen, mit denen die Beteiligten in typischer Weise umgehen müssen.
Deshalb berate ich meine Mandanten schon im baurechtlichen Genehmigungsverfahren und bei der Gestaltung der Verträge, vertrete sie aber auch in Rechtsstreiten. Ich arbeite sowohl für Bauherren und Architekten als auch für Bauunternehmen und Bauträgergesellschaften.
Kurzbiografie
geboren 1964 in Münster
Studium in Münster und Berlin
1988 erstes juristisches Staatsexamen
Refendariat in Berlin
1992 zweites juristisches Staatsexamen
seit 1993 als Rechtsanwalt zugelassen
selbständig mit eigener Kanzlei
zugelassen beim Kammergericht
spricht Deutsch, Englisch & Französisch
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Steffen Puntschuh
Allgemeines Zivilrecht, Mietrecht, Strafrecht, Verkehrsrecht und Ausländerrecht
Nach der Erteilung eines Mandates bearbeite ich ihre Angelegenheit gründlich und engagiert bis zur endgültigen Klärung. In dieser Zeit ist eine qualifizierte Beratung, persönliche Betreuung und ständige Erreichbarkeit die Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Zusammenarbeit.
Den durch ihrer Beauftragung erhaltenen Vertrauensvorschuss rechtfertige ich durch meine tägliche Arbeit, welche ich mit hoher Einsatzbereitschaft leiste. Hierbei bediene ich mich unter anderem einer klaren Sprache und einem ständigen Gedankenaustausch mit meinen im Büro ansässigen Kollegen.
Ziel meiner Arbeit ist es, die für Sie günstigste Lösung zu finden und möglichst schnell durchzusetzen. Hierbei ist es selbstverständlich, dass dieser Weg unter der Berücksichtigung der möglichen Kosten steht und unnötige Kosten vermieden werden.
Eine gerichtliche Auseinandersetzung ist daher die letzte Möglichkeit um ihre berechtigten Forderungen zum Erfolg zu bringen.
Kurzbiografie
geboren 1970 in Berlin
Studium in Göttingen und Berlin
1999 Erstes Juristisches Staatsexamen
Referendariat in Berlin
2002 Zweites Juristisches Staatsexamen
2002 Erstzulassung als Rechtsanwalt
2002 Tätigkeit in verkehrsrechtlich ausgerichteter Kanzlei
seit 2003 selbständig mit eigener Kanzlei
