Grundsätzlich ist auch eine im Ausland, z.B. in Dänemark, geschlossene Ehe eines Ausländers und eines Deutschen in Deutschland wirksam und führt zu einem Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis für den ausländischen Ehepartner. Die Einkommensverhältnisse des deutschen Ehepartners spielen insoweit keine ...