Rechtssprechung: Bau- und Architektenrecht

Mehrheitsverhältnisse

Wenn Bauhandwerker am Gemeinschaftseigentum einer Wohungseigentümergemeinschaft arbeiten, also z.B. am Dach, an der Fassade oder an der Zentralheizung, sind die einzelnen Eigentümer häufig uneins über die Qualität dieser Bauleistungen. Während der eine zahlreiche Mängel findet, will der andere die Arbeiten ...

Vertrauen

Ähnlich wie bei Ärzten oder Steuerberatern gibt es für Architekten zwar ein gesetzliches Regelwerk, das - vom Umfang der Planung und den Kosten des Bauvorhabens abhängig - Mindesthonorare vorsieht, die auch durch Vereinbarungen nicht wirksam unterschritten werden können. Die harte ...

Getrennt oder gemeinsam ?

Wer vom Bauträger eine noch zu errichtende oder zu sanierende Eigentumswohnung kauft, kann sowohl ein Sondereigentum (die Wohnung selbst) als auch an Anteil am Gemeinschaftseigentum (z.B. Dach oder Außenwände) beanspruchen - beides frei von Baumängeln. Wenn sich Mängel am Gemeinschaftseigentum ...

Handwerkerbesuch

Immer wieder verfallen Bauunternehmen darauf, ihre Dienstleistungen (insb. Fassaden- u. Dacharbeiten oder die Montage von Wintergärten u. Loggien) den potentiellen Kunden anzubieten, indem sie in Einfamilienhausgebieten "Klinken putzen" lassen. Weil ihre Vertreter die Kunden so mit den Angeboten oft überraschen ...

Erinnerungslücken?

Selbst bei größeren Bauvorhaben werden Einzelheiten oft erst auf der Baustelle zwischen den Beteiligten abgesprochen und nur selten schriftlich dokumentiert. Das OLG Brandenburg hatte in seinem Urteil vom 17.1.07 (4 U 70/06) einen Fall zu beurteilen, in dem sich das ...

Kritik und Selbstkritik

Dass der bauleitende Architekt die bauausführenden Unternehmen überwachen und seinen Auftraggeber (im Regelfall der Bauherr) von allen dabei bemerkten Ausführungsmängeln unterrichten muss, versteht sich von selbst. Denn er wird dafür bezahlt, dass er die Interessen des Auftraggebers wahrnimmt und ...



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